Aktuelles
Neue "Waldprämie" - Honorierung Ökosystemleistungen des Waldes
Neue "Waldprämie" kurz vor dem Start -
Honorierung von Klima- und Biodiversitätsschutzfunktionen des Waldes
Nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein neues Förderinstrument zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen, und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehende, Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.
Die entsprechende Richtlinie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden; zeitgleich startet dann ein Online-Antragsverfahren (wohl vergleichbar mit der Bundeswaldprämie).
Hierzu wird es auf der Internet-Seite der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) detaillierte Informationen geben.
- Die Richtlinie wird konkrete Kriterien bzw. Maßnahmen (s. u.) beinhalten, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich die Waldbesitzenden verpflichten müssen, um die Prämie zu erhalten.
- Die Richtlinie ist noch nicht von der EU notifiziert, dies wird aber für die kommenden Jahre angestrebt. Daher startet die Prämie als De-minimis-Förderung.
- Konflikte im Sinne einer Doppelförderung sollen für die waldbaulichen Förderprogramme vermieden werden; eventuelle Überschneidungen mit dem bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Wald) und anderen Naturschutz- und Kompensationsinstrumenten werden noch geprüft und können dann ggf. zu einem reduzierten Prämienbetrag für die betroffenen Teilflächen führen.
Diese Förderung ist weitaus umfangreicher und komplizierter als die Bundeswaldprämie.
Die Fördersumme wird sich wohl auf 100 €/ha (wiederkehrende jährliche Zahlung) belaufen. Jedoch entstehen auch Kosten von Seiten PEFC von 3€/ha plus Verwaltungsgebühr (wiederkehrende Gebühr).
Die Bindefrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Bagatellgrenze wird wohl bei 1 ha Waldfläche liegen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um vorläufige unverbindliche Informationen handelt!
Unsere Mitarbeiter können Ihnen bei Fragen und Antragsstellung leider nicht weiterhelfen! Wenden Sie sich an die FNR.
Rundschreiben 3/2022
Rundschreiben 2/2022
Themen:
-Holzmarkt
-Holzsortierung
-Hackgut
-Personelles
-Veranstaltungen
-Sonstiges
Rundschreiben 1/2022
Themen:
Holzmarkt
Submission
Personelles
Forstliches Gutachten
Jahreshauptversammlung
Geschäftliches
Sonstiges