In der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) ist die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes (haupts. Kommunal- und Gemeindewald sowie Nutzungsrechtewald mit kommunalem Eigentümer) geregelt. Die Betriebsleitung und -ausführung wird sichergestellt durch unser forstliches Fachpersonal, wie sie auf Basis der jeweils aktuell gültigen Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes vorgegeben ist.

Wichtige Arbeiten in den Kommunalwäldern die wir Ihnen anbieten sind:
- Die sachgemäße und wirtschaftliche Umsetzung des Forstwirtschaftsplans
- schriftlichen Führen des Forstbetriebsgutachtens (Operat)
- Kontrollbegänge nach Erfordernissen des Waldschutzes
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
-Ausschöpfen von staatlichen Förderprogrammen - inkl. Erstellen der Förderanträge (Arbeits- und Kulturpläne)
Die FBG betreut mittlerweile mehrere Körperschaftswälder. Sollten Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, nehmen Sie direkt Kontakt mit den Geschäftsführern Ihrer FBG auf. Wir legen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Betreuungsangebot vor.