Sammellagerplatz
- Alle Fixlängen-Abschnitte sind in Rinde zu vermessen und der Durchmesser mit Rinde an der Stirnseite deutlich sichtbar anzuschreiben.
- Jeder Waldbesitzer hat eine Strichliste, entsprechend den Baumarten und Längen anzufertigen. Diese ist an der Geschäftsstelle oder im Internet erhältlich.
- Die ausgefüllte Strichliste muss an der Geschäftsstelle abgegeben (per Fax oder per Post) werden. Dies ist Voraussetzung für eine Übernahme des Holzes durch die FBG.
- Jedes Polter ist mit dem Namen des Waldbesitzers deutlich sichtbar zu markieren.
- Die Lagerung hat generell nach Baumarten und Längen getrennt zu erfolgen.
- Der Abstand zum nächsten Polter ist so zu wählen, dass einerseits Verwechslungen ausgeschlossen werden, andererseits aber die gesamte Lagerfläche für weitere Lagerungen optimal ausgenutzt werden kann.
- Das Holz ist generell stirnseitig bündig zu poltern, so dass die jeweils angeschriebenen Durchmesser sichtbar sind.
- Schäden am Wegekörper sind generell zu vermeiden.