Bundesverordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz beschränkt den ordentlichen Holzeinschlag bei Fichte
Krumbach – Aufgrund einer neuen Bundesverordnung (HolzEinschlBeschrV2021) dürfen Waldbesitzer seit dem 23. April nicht mehr uneingeschränkt Fichten-Frischholz einschlagen. Begrenzt wird der ordentliche (= reguläre) Hiebseinschlag bei Fichte (über alle Sortimente) auf 85 Prozent gegenüber dem 5-Jahres-Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017.
NEU - Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden.
Der bisherige schon erfolgte ordentliche Einschlag ist dabei anzurechnen. Der Betrachtungszeitraum gilt bereits rückwirkend für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vom 01.10.2020 bis zum 31.09.2021. Überschreitungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung .......
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